Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist der Ausschuß zuständig, in dessen Entscheidungsbefugnis sie fallen. |
Was Sie über Anregungen und Beschwerden wissen sollten. Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden. Die Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Höxter fallen.Der Antragsteller wird über die Aufnahme seiner Anregungen und Beschwerden in die Tagesordnung sowie über den Beschluß unterrichtet. |