Wenn Sie von Höxter wegziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung. Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.
Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (mit Vollmacht) im Bürgerbüro der Kreisstadt Höxter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung bei der Meldebehörde”. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug aus Ihrer Wohnung im Bürgerbüro durchführen. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
Bei einer Abmeldung bringen Sie bitte die entsprechende Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug aus ihrer Wohnung mit.
Abmeldung (Wohnungswechsel)
Ansprechpartner/in
Frau Maria Brinkmann![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer A 018 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3304 Telefax: 05271 963-93304 E-Mail: m.brinkmann@hoexter.de | |
Frau Ina Rehrmann![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer A 019 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3301 Telefax: 05271 963-93301 E-Mail: i.rehrmann@hoexter.de | |
Frau Rosemarie Hartmann![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer A 002 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3333 Telefax: 05271 963-93333 E-Mail: r.hartmann@hoexter.de | |
Frau Martina Mönnekes![]() | |
Stadthaus am Petritor Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3333 E-Mail: m.moennekes2@hoexter.de | |
Frau Karin Knäblein![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer A 015 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3302 Telefax: 05271 963-9 3302 E-Mail: k.knaeblein@hoexter.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis; Reisepass. Bei ausländischen Staatsangehörigen den Nationalpass oder die ID-Karte.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren fallen nicht an.
Rechtsgrundlage
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Anträge / Formulare
Abmeldung; Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
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Abmeldeformular (Wohnungswechsel) (50 KB) |
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Wohnungsgeberbestätigung (473 KB) |
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