Steuererleichterungen
Obere Mühle - Grubestraße© Stadt HöxterSteuererleichterungen für Aufwendungen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden"
Neben den direkten Förderungen durch verlorene Zuschüsse hat der Gesetzgeber für die Denkmaleigentümer Steuererleichterungen durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten vorgesehen (nach §40 DSchG NW in Verbindung mit EStG). Hier können die Kosten für Baumaßnahmen, die für den Erhalt oder die sinnvolle Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind und mit der Unteren Denkmalbehörde zuvor abgestimmt werden, von der Stadt Höxter zur Vorlage beim Finanzamt bescheinigt werden. Für diese Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben.
Sofern das Gebäude im Bereich des sog. Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gelegen ist und die Stadt Höxter einen Wert für das Stadtbild/eine Erhaltenswertigkeit attestiert, sind derartige Bescheinigungen sogar für nicht denkmalwerte Gebäudesubstanz gebührenfrei möglich.
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