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Gaststättenerlaubnis


Ansprechpartner/in bei der Stadt Höxter
Sachgebiet 31 Ordnung, Straßenverkehr u. Feuerschutz/Rettung vCard Standort anzeigen
Westerbachstraße 45
37671 Höxter
Telefon: 05271 963-0

Herr Wolfgang Strunk vCard Standort anzeigen
Stadthaus am Petritor, Zimmer B 025
Westerbachstraße 45
37671 Höxter
Telefon: 05271 963-3102
Fax: 05271 963-9 3102
E-Mail:


Allgemeine Informationen

Gestattung

Erteilung von befristeten Gaststättenerlaubnissen nach § 12 Gaststättengesetz für zeitlich begrenzete Veranstaltungen  

Wann erhält man eine Gestattung?

Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss eine sog. "Gestattung" einholen. Ein besonderer Anlass im Sinne des Gaststättengesetzes sind kurzfristige Ereignisse, wie z.B. Volksfeste, Schützenfeste, Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften sowie Werbeveranstaltungen. Eine Gestattung kommt nur in Betracht, wenn der geplante Gaststättenbetrieb im Normalfall nach dem Gaststättengesetz erlaubnisbedürftig wäre.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Schriftlicher Antrag möglichst rechtzeitig vor dem Ereignis. Sollte eine Schankanlage, die am veranstaltungsort aus einzelnen Bauteilen zusammengesetzt wird, in Betrieb genommen werden, muß ein Sachkundiger die Anlage vor Inbetriebnahme am Ort überprüfen.

Welche Gebühren fallen an?

25 bis 400 Euro

Rechtsgrundlage

§ 12 Gaststättengesetz


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Info

Veranstaltungen

Kontakt

Stadt Höxter
Westerbachstraße 45
37671 Höxter

Tel.: 0 52 71 / 963 - 0
Fax: 0 52 71 / 963 - 1900

E-Mail: rathaus@hoexter.de

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