Termine zur Dichtheitsprüfung
Für die Dichtheitsprüfung gelten folgende Termine:
- neu auf dem Grundstück verlegte
Abwasserleitungen:
nach der Errichtung
- bestehende Abwasserleitungen:
bei einer Änderung, spätestens
jedoch bis zum 31.12.2015.
- Leitungen auf Grundstücken, die in Wasserschutzgebieten
liegen, vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und häusliches
Abwasser ableiten oder vor dem 01.01.1990 errichtet wurden
und industrielles oder gewerbliches Abwasser ableiten:
- nach alter Rechtsgrundlage (§ 45 Bauordnung NRW)
bis zum 31.12.2005
- nach neuer Rechtsgrundlage (§ 61a Landeswassergesetz
NRW - ab 2008-) bis zu dem von der Gemeinde
durch Satzung festzulegenden Zeitpunkt (die
Satzung wurde bislang von der Stadt Höxter noch
nicht erlassen).