Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen

Termine zur Dichtheitsprüfung

Für die Dichtheitsprüfung gelten folgende Termine:
  • neu auf dem Grundstück verlegte Abwasserleitungen:

    nach der Errichtung

  • bestehende Abwasserleitungen:

    bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015.

  • Leitungen auf Grundstücken, die in Wasserschutzgebieten liegen, vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und häusliches Abwasser ableiten oder vor dem 01.01.1990 errichtet wurden und industrielles oder gewerbliches Abwasser ableiten:

    • nach alter Rechtsgrundlage (§ 45 Bauordnung NRW) bis zum 31.12.2005

    • nach neuer Rechtsgrundlage (§ 61a Landeswassergesetz NRW - ab 2008-) bis zu dem von der Gemeinde durch Satzung festzulegenden Zeitpunkt (die Satzung wurde bislang von der Stadt Höxter noch nicht erlassen).
Termine