Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen

Verzeichnis der Straßen, die im Stadtgebiet Höxter im Wasserschutzgebiet liegen

Nach § 45 Bauordnung NRW, der bis Ende 2007 die Rechtsgrundlage für die Dichtheitsprüfung war, musste die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden Hausanschlüssen spätestens bis zum 31. Dezember 2005 durchgeführt werden, wenn sich die Abwasserleitung in einem Wasserschutzgebiet befindet und vor 1965 (häusliches Abwasser) bzw. 1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet wurde.

Sämtliche Regelungen zu privaten Abwasseranlagen und zur Dichtheitsprüfung sind ab 2008 in das Landeswassergesetz NRW (§ 61a) übernommen worden. Der vorgenannte Termin (31.12.2005) ist in
§ 61 a LWG NRW nicht mehr enthalten. Statt dessen sind die Gemeinden nunmehr gemäß § 61a Absatz 5 verpflichtet, für Wasserschutzgebiete durch Satzung kürzere Zeiträume, die vor der generellen Frist (31.12.2015) liegen, festzulegen.

Der Städte- und Gemeindebund NRW erarbeitet in Abstimmung mit dem Umweltministerium NRW derzeit eine Mustersatzung. Auf die von der Stadt Höxter zu gegebener Zeit zu erlassende Satzung wird auch an dieser Stelle hingewiesen.

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