Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen

Die häufigsten Fragen und Antworten

Frage 1:
Unser Haus liegt im Wasserschutzgebiet und wurde in den Zwanziger Jahren erbaut. Wir haben es vor zehn Jahren gekauft und gleich anschließend die Anschlussleitungen erneuern lassen. Ist die Dichtheitsprüfung bis Ende 2005 erforderlich?

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Frage 2:
Unser in den Fünfziger Jahren erbautes Haus liegt im Wasserschutzgebiet und wurde vor zehn Jahren an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Dabei wurde die Drei-Kammer-Klärgrube stillgelegt und neue Anschlussleitungen verlegt. Muss gleichwohl die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?

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Frage 3:
Bei einer Überprüfung durch die Stadt Höxter wurde festgestellt, dass der Grundstücksanschluss im Straßenbereich schadhaft ist und saniert werden muss. Warum muss ich die Kosten tragen, obwohl ich auf diesen Teil des Anschlusses gar keinen Einfluss habe?

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Frage 4:
Warum muss die Leitung vor einer Kamerabefahrung gereinigt werden? Warum muss dies mit Hochdruck erfolgen? Ich befürchte, dass es dabei zu Beschädigungen der bislang intakten Leitungen kommen könnte.

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Frage 5:
Dem Bürger wird die Dichtheitsprüfung auferlegt, die insbesondere bei Sanierungsbedarf mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Was geschieht mit den öffentlichen Kanälen? Besteht dafür auch eine Prüfpflicht?

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Frage 6:
Ich möchte die Dichtheitsprüfung gern von einer Firma ausführen lassen, die nicht auf der Sachkundigen-Liste steht. Warum werde ich an die von der Stadt zugelassenen Sachkundigen gebunden?

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h.penner@hoexter.de

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