Die häufigsten Fragen und Antworten
Frage 1:
Unser Haus liegt im Wasserschutzgebiet und wurde in den Zwanziger
Jahren erbaut. Wir haben es vor zehn Jahren gekauft und gleich
anschließend die Anschlussleitungen erneuern lassen. Ist
die Dichtheitsprüfung bis Ende 2005 erforderlich?
Frage 2:
Unser in den Fünfziger Jahren erbautes Haus liegt
im Wasserschutzgebiet und wurde vor zehn Jahren an die öffentliche
Kanalisation angeschlossen. Dabei wurde die Drei-Kammer-Klärgrube
stillgelegt und neue Anschlussleitungen verlegt. Muss gleichwohl
die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?
Frage 3:
Bei einer Überprüfung durch die Stadt Höxter
wurde festgestellt, dass der Grundstücksanschluss
im Straßenbereich schadhaft ist und saniert werden muss.
Warum muss ich die Kosten tragen, obwohl ich auf diesen Teil des
Anschlusses gar keinen Einfluss habe?
Frage 4:
Warum muss die Leitung vor einer Kamerabefahrung gereinigt werden?
Warum muss dies mit Hochdruck erfolgen? Ich befürchte, dass
es dabei zu Beschädigungen der bislang intakten Leitungen
kommen könnte.
Frage 5:
Dem Bürger wird die Dichtheitsprüfung auferlegt, die
insbesondere bei Sanierungsbedarf mit erheblichen Kosten verbunden
sein kann. Was geschieht mit den öffentlichen Kanälen?
Besteht dafür auch eine Prüfpflicht?
Frage 6:
Ich möchte die Dichtheitsprüfung gern von einer Firma
ausführen lassen, die nicht auf der Sachkundigen-Liste steht.
Warum werde ich an die von der Stadt zugelassenen Sachkundigen
gebunden?
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