Sicherheit bei Eis und Schnee – Stadt ist für Winterdienst gerüstet
Städtische Bauhofmitarbeiter und Bürger sorgen innerhalb der Ortschaften für sichere Straßen und Gehwege
Noch zeigt sich der Herbst mild und angenehm. Doch der Winter steht vor der Tür. Wenn er wie in den letzten Jahren seine Witterungspalette wiederum ausspielt, wissen wir, was uns auf den Straßen und Bürgersteigen erwarten kann. Dann werden die Räum- und Streufahrzeuge der Bauhöfe wieder unterwegs sein, um mögliche Gefahrenquellen auf den Fahrbahnen zu beseitigen. Aber auch beim Winterdienst gilt: Ohne Bürgerinnen und Bürger geht es nicht!
Für die Sicherheit vor den Privatgrundstücken sind die Anlieger zuständig.
Bei den Fahrbahnen ist zu beachten, dass der Winterdienst nur an verkehrswichtigen Straßen und zugleich gefährlichen Stellen durch die Gemeinde wahrzunehmen ist. Das ist auch der Grund, warum nicht alle Straßen bedient werden. Reine Anliegerstraßen werden grundsätzlich nicht einbezogen. Der Winterdienstplan der Stadt setzt die Prioritäten fest.
Im bevorstehenden Winter setzt die Stadt Höxter wieder 38 Mitarbeiter ein, die in zwei Schichten aufgeteilt sind. 4 Großfahrzeuge mit Schild und Streuer sowie 13 Traktoren oder Kleinmaschinen sind unterwegs. Zudem werden drei Reinigungsbezirke von Firmen übernommen.
Im Winter 2009/2010 wurden 6.800 Einsatzstunden verzeichnet, im letzten Winter 5.600 Einsatzstunden. Die Kosten für den Winterdienst haben 2009/10 335.000 Euro betragen,
2010/11 260.000 Euro.
Obwohl Salz nur äußerst sparsam verwendet wird, kam es im letzten Winter flächendeckend zu Engpässen. Der Vorrat für die kommende Saison ist wieder aufgefüllt. Im Bauhof der Stadt Höxter lagern 370 Tonnen Salz und 25.000 Liter Magnesiumchlorid. Im vergangenen Winter wurden ca. 600 Tonnen Salz verbraucht, 2009/10 sogar ca. 900 Tonnen. Die notwendigen Vorbereitungen für die Sicherheit auf den Gemeindestraßen sind getroffen. Alle Autofahrer werden gebeten, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass die Räum- und Streufahrzeuge ihren Einsatz ungehindert und zeitgerecht erledigen können.
Bei den Gehwegen verhält es sich anders als bei den Straßen. Um einen möglichst gefahrlosen Fußgängerverkehr zu gewährleisten, müssen die Gehwege aller Straßen geräumt oder Gehbahnen dort angelegt werden, wo keine Gehwege vorhanden sind. Die Räumpflicht ist auf die Anlieger übertragen worden. Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, täglich in der Zeit zwischen 7.00 und 18.00 Uhr (sonntags 9.00 bis 18.00) anfallenden Schnee oder Eis auf den Gehwegen entlang ihres Grundstückes zu beseitigen. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schäden, die sich Personen aufgrund mangelnden Winterdienstes auf Gehwegen zuziehen, durch die jeweiligen Grundstückseigentümer beglichen werden müssen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte nachfolgendem Winterdienst-Infoblatt.

