Stadt Höxter
 
 

EU Dienstleistungsrichtlinie - Einheitlicher Ansprechpartner


Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten und zum 28. Dezember 2009 umgesetzt worden. Ihr Ziel ist es, bestehende Hindernisse abzubauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen.

Aus diesem Grund wurden Verwaltungsverfahren für Unternehmen aus dem In- und Ausland vereinfacht und eine elektronische Verfahrensabwicklung ermöglicht. Weiter wurden sog. einheitliche Ansprechpartner zur Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten eingeführt.

In Ostwestfalen-Lippe ist der einheitliche Ansprechpartner beim Kreis Herford angesiedelt worden; er ist auch für die Stadt Höxter zuständig. Der einheitliche Ansprechpartner bietet als Prozesskoordinator mit allgemeinen Grundinformationen und der Vernetzung mit den zuständigen Fachdienststellen und Kammern dem Dienstleister die Möglichkeit, persönlich, postalisch oder auf elektronischen Wege gegen eine Gebühr alle erforderlichen Verwaltungsverfahren abzuwickeln.

Unter www.ea-owl.de haben Sie die Möglichkeit, mit dem einheitlichen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen oder sich über die elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren zu informieren. Selbstverständlich besteht für Sie unabhängig von dieser neuen Abwicklungsform aber auch weiterhin die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die zuständigen Dienststellen der Stadt Höxter bzw. den Wirtschaftslotsen der Stadt Höxter zu wenden.

Die Stadt Höxter ist u.a. für folgende von der EU-DLR erfasste Angelegenheiten zuständig:
· Durchführung von Gewerbean-, -um- und –abmeldungen
· Überwachung von Gewerbebetrieben und Gaststätten
· Erteilung der Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
· Erteilung der Erlaubnisse zur Ausübung des Reisegewerbes (Erteilung von Reisegewerbekarten)
· Verkehrsrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse: bei Schwertransporten, Sondernutzungen und Gestattungen im öffentlichen Straßenraum (z.B. Verkaufsstände, Außenbestuhlungen, Plakatierung, bauliche Maßnahmen) oder Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
· Verkauf und Vermittlung kommunaler und privater Gewerbeflächen / - objekte
· Baurechtliche Verfahren zu Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Bauvoranfragen und Bauanträge)
· Auf Antrag des Veranstalters Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten

Einheitlicher Ansprechpartner