Stadt Höxter
 
 

Winterdienst in Höxter

Die nachfolgenden Informationen sollen allen Bürgerinnen und Bürgern helfen, das Richtige zu tun, wenn es um das Freischieben und Streuen im Winter bei Eis und Schnee geht. Alle wichtigen Regeln sind in der Strassenreinigungssatzung der Stadt Höxter (§ 3) festgelegt. Die Satzung finden Sie weiter unten.

Sie als Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, täglich in der Zeit zwischen 7.00 und 18.00 Uhr (sonntags 9.00 bis 18.00) anfallenden Schnee oder Eis auf den Gehwegen entlang ihres Grundstückes zu beseitigen. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist ein ausreichend breiter Streifen auf der Straße für Fußgänger freizuräumen. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schäden, die sich Personen aufgrund mangelnden Winterdienstes auf Gehwegen zuziehen, durch die jeweiligen Grundstückseigentümer beglichen werden müssen.

Salz ist grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings gibt es hierzu Ausnahmen, die Sie der Satzung entnehmen können (§ 3).

Die Stadt Höxter hat alle Straßen in zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt, nach denen diese in einem festgelegten Streuplan geräumt werden.

Während die Bundes- und Landesstraßen durch die Straßenmeisterei des Landes geräumt und gestreut werden, geschieht dieses für die Gemeindestraßen durch die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes. In der Regel beginnen die Mitarbeiter um 5.00 Uhr morgens (Wochende: 6.00 Uhr) ihren Räumdienst. Zunächst werden die Straßen der 1.Dringlichkeitsstufe geschoben. Das sind Straßen, die entweder stark befahren werden (sog. Zubringerstraßen) oder an gefährlichen Steigungen oder anderen Gefahrenpunkten liegen.

Erst wenn diese Straßen frei sind, werden die Straßen der 2. Dringlichkeitsstufe geräumt. Bei starkem Schnellfall oder Blitzeis kann es so durchaus vorkommen, dass die Mitarbeiter des städt. Baubetriebshofes nur zum Räumen der Straßen der 1. Dringlichkeitsstufe kommen.

Immer wieder ist das Räumen insbesondere von Anliegerstraßen nicht möglich, da parkende Fahrzeuge im Weg stehen. Hier sollten alle Grundstückseigentümer darauf achten, dass eine ausreichend breite Gasse (mindestens 3 Meter) für die Räumfahrzeuge freigehalten wird.

Winterdienstplan 2011 / 2012


Der Winterdienst in der Stadt Höxter soll sicherstellen, dass verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßen bei Schnee und Eisglätte durch Räumen und evtl. Streuen in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Die Reinigung erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofes, der Gärtnerei und der Ortschaften.
Dazu sind die zu berücksichtigen Straßen in zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Die 1. Dringlichkeitsstufe wird vor Beginn der Hauptverkehrszeit abgearbeitet.

Der Einsatz beginnt Montag - Freitag um 05.00 Uhr, Samstags, Sonn- und Feiertags um 06.00 Uhr.

Bei voraussehbaren winterlichen Witterungsverhältnissen wird in zwei Schichten von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchgehend gereinigt. Soweit die Reinigung der Gehwege nicht den Anliegern obliegt, werden diese ebenfalls von den städtischen Mitarbeitern verkehrssicher gehalten. Die Straßen und Wege der 2. Dringlichkeitsstufe werden während der üblichen Dienstzeiten geräumt und eventuell gestreut. Reihenfolge der zu räumenden und eventuell zu streuenden Verkehrsflächen:

1. Dringlichkeitsstufe:
Der Räum- und Streudienst beginnt bei den Verkehrsflächen der 1. Dringlichkeitsstufe. Die hier zuge-ordneten Straßen und Wege müssen vorrangig vor allen anderen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.
Bei andauernden starken Schneefällen ist die 1. Dringlichkeitsstufe ggf. mehrfach zu bedienen, bevor auf die Straßen der 2. Dringlichkeitsstufe übergegangen wird.

2. Dringlichkeitsstufe:
Sind die in der 1. Dringlichkeitsstufe aufgeführten Gehwege, Überwege und Straßen in einem verkehrssicheren Zustand, so sind die in der 2. Dringlichkeitsstufe aufgezeigten Straßen zu räumen und eventuell zu streuen.

Die dem städtischen Winterdienst unterliegenden Straßen finden Sie in der nachfolgenden Auflistung.