Stadt Höxter
 
 

Bauleitplanung

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu aktuellen, in Bearbeitung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Änderungen des Flächennutzungsplanes, sonstige Satzungen).

Die Verfahrensunterlagen stehen Ihnen als pdf-Dateien zur Verfügung.


Aktuelle Bauleitpläne


Offenlegungsplan und die Begründung zum Offenlegungsplan des Bebauungsplanes Nr. 4/3 „Sanierung Nord“, Wohngebiet zwischen Kreisstraße, Propsteistraße, Schulstraße und Straße “Am Backhaus”, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren

Aufstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Kreisstadt Höxter

Seit dem 5. Juli 2007 ist § 24 a des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm) die Rechtsgrundlage für die landesplanerische Steuerung bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Mit der Änderung soll die Einzelhandelsentwicklung konsequenter auf die Stärkung der Zentren ausgerichtet werden.

Die planerische Umsetzung erfordert ein Einzelhandelskonzept mit räumlicher und funktionaler Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche (als Hauptzentren, Nebenzentren, Nahversorgungszentren) sowie die Festlegung der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente unter Höxter-spezifischer Konkretisierung.

Mit der Erarbeitung eines solchen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Kreisstadt Höxter, das eine Fortschreibung der bisherigen Untersuchungen (1999, 2004/2006) darstellt, wurde das Büro Junker und Kruse, Stadtforschung Planung, Dortmund, beauftragt.

Der Rat der Stadt Höxter hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2009 auf der Grundlage dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als Entscheidungsgrundlage für die planerische Steuerung von Einzelhandelsnutzungen die

- Räumliche Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt Höxter

- Grundsätze zur zukünftigen Entwicklung des Einzelhandels
und der Zentren in Höxter

- Höxteraner Sortimentsliste

festgelegt.

Die Ergebnisse des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes gehören
zu den bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigenden städtebaulichen Zielsetzungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).




Städtebauliches Entwicklungskonzept Innenstadt Höxter

Angesichts der herausragenden Bedeutung der Innenstädte und des in vielen Kommunen zu beobachtenden Funktionsverlusts der Innenstadtzentren als zentrale Versorgungsbereiche soll mit dem Förderschwerpunkt „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ die Innenentwicklung als Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung gefördert werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist die Festlegung des Gebietes, in dem Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der Innenstadt durchgeführt werden sollen, auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 171 b Abs. 2 des Baugesetzbuches.

Mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Innenstadt von Höxter, das vom Planungsbüro Pesch und Partner, Architekten Stadtplaner, Herdecke, erarbeitet wird, beabsichtigt die Stadt Höxter, ein integriertes Handlungskonzept vorzulegen, das konkrete Maßnahmen zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand einschließlich Perspektiven für die Instandsetzung und Modernisierung/energetische Verbesserung aufzeigt.



Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/5
"Freizeitanlage Höxter Godelheim" (Südlicher Bereich) Ortschaften Godelheim und Höxter - Stadtkern

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